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Die Hausbesuche können nur an medizinische Fachangestellte (MFA) mit diesen Weiterbildungen delegiert werden:
Die Teilnahme der telemedizinischen Zusatzschulung zur TelA ist verpflichtend.
Für den Einsatz des TELEARZT-Systems sind erforderlich:
Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und starten Sie Ihre Anfrage. Wir lassen Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns das TELEARZT-Tablet zur Erfassung der Vitaldaten und den TELEARZT-Rucksack mit den gewünschten Vitaldaten-Messgeräten. Parallel steht die Online-Schulung auf schulung.vitaphone.com zum Abschluss bereit.
Nach der erfolgreichen Einrichtung Ihres TELEARZT-Systems per Fernwartung können Sie mit dem Einsatz starten.
Die Einrichtung wird für Sie problemlos durch einen unserer Techniker in einem 1:1 Termin übernommen. Bis auf ein Hilfsprogramm zur Betrachtung und Auswertung von EKGs wird dabei keine zusätzliche Software installiert.
Damit die Videosprechstunde TELEKONSIL verwendet werden kann, ist die Ausstattung des PCs mit Kamera, Lautsprecher/ Mikrofon und/oder Headset erforderlich. Gerne stellen wir Ihnen diese Ausstattung bei Bedarf kostenpflichtig zur Verfügung.
Telemedizinische Vitaldatenübertragung bedeutet, dass Daten in die Arztpraxis übertragen werden. Damit dies funktioniert, müssen sogenannte Ports zum Internet freigegeben werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass Portfreigaben die Sicherheit eines Systems beeinträchtigen können. Daher sollte auf jedem mit dem Internet verbundenen System eine Firewall mit aktueller Konfiguration, ein aktueller Virenscanner und das aktuellste Betriebssystemupdate bereitgestellt sein. Das TELEARZT-System benutzt folgende Ports:
Das TELEARZT-System kann schon heute an CGM Connect (Turbomed, Medistar, Albis, DataVital, M1 Pro) und an DURIA angebunden werden. Ebenso können alle anderen Arztinformationssysteme mit Hilfe des eArztfaches bedient werden.
Das TELEARZT-System erfasst diese Daten:
Alle verwendeten Messgeräte zur Erfassung der Vitaldaten sind zugelassene Medizinprodukte.
Das TELEARZT-System unterliegt den Honorarvereinbarungen der Bundesländer. Eine ausführliche Aufstellung finden Sie hier.
Das TELEARZT-System ist ab 420,17 € netto pro Quartal anmietbar.
Natürlich kann die Online-Videosprechstunde TELEKONSIL auch separat genutzt werden. Finden Sie hier Informationen: https://www.tele-konsil.com/
Die telemedizinische Versorgung mit dem TeleArzt wird durch eine Förderung in mehreren Bundesländern finanziell unterstützt. Dies erleichtert Ihnen den Einstieg in eine moderne, qualitätsorientierte Versorgung. Details zu den verschiedenen Förderprogrammen finden Sie auf dieser Seite.
Das hessische Ministerium für Soziales und Integration erteilte dem Projekt „TeleArzt in Hessen“ einen positiven Förder- und entsprechenden Zuwendungsbescheid. Die Anschaffung des TELEARZT wird in Hessen ab sofort mit 50% der Kosten1 erstattet.
Haben Sie Interesse an einer HZV-Teilnahme oder wünschen Sie weiterführende Informationen zum neuen Telemedizinischen Versorgungsmodul und den Abrechnungsmöglichkeiten telemedizinischer Leistungen im Rahmen der hessischen HZV-Verträge? Das HZV-Team des Hessischen Hausärzteverbandes unterstützt Sie gerne!
Tel.: 06190 808976-3 (Mo-Do 08:00-17:00 Uhr, Fr 08:00-15:00 Uhr)
E-Mail: info@hzvteam-hessen.de
1 Die prozentuale Förderung von 50% bezieht sich auf die entstehenden Netto-Kosten.
Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Hausärzteverbänden sowie unter Einbindung der Krankenkassen fördert das Land Telemedizin im ambulanten Bereich.
Die Anschaffungskosten werden mit insgesamt bis zu 90% für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Praxisnetze bzw. bis zu 60 % für Pflegeheime, Hospize und ambulante Pflegedienste übernommen.
Die Förderanträge konnten bis zum 31. Oktober 2020 gestellt werden. Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
Aufgrund der hohen Nachfrage hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung aufgestockt. Ab sofort können die Antragsberechtigten Förderanträge bei der KV Westfalen-Lippe und KV Nordrhein einreichen.
Abgabefrist ist der 10. Januar.
Das Land Schleswig-Holstein stellt Fördermittel aus dem Versorgungssicherungsfonds bereit und unterstützt so das Projekt „Telemedizin im ländlichen Raum“. Mit dem TELEARZT wird die medizinische Versorgung im Flächenland Schleswig-Holstein verbessert.
Gemeinsam betreiben Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) und AOK PLUS den TELEARZT als flächendeckendes digitales Versorgungsprojekt. Teilnehmende Praxen können die TELEARZT-Ausstattung mieten und die Hausbesuche bei der AOK PLUS abrechnen. Einen zusätzlichen Anreiz setzt der Freistaat Thüringen, der 50% der Mietsumme fördert.
Um die Versorgung ihrer Patienten mit dem TeleArzt zu honorieren, erhalten Sie von teilnehmenden Kassen ein Honorar pro Patient, der die Einschreibebedingungen erfüllt. Einzelheiten zur telemedizinischen Vergütung haben wir in folgender Tabelle für Sie zusammen gestellt.
GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage
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GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage
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AOK PLUS: Information KV Thüringen
Techniker Krankenkasse: Information KV Thüringen
IKK: Vertragsunterlagen
GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage
Wir beantworten gerne Ihre Fragen und erstellen ein unverbindliches Angebot