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FAQ - Häufig gestellte Fragen

An wen können Hausbesuche mit dem TELEARZT-System delegiert werden?

Die Hausbesuche können nur an medizinische Fachangestellte (MFA) mit diesen Weiterbildungen delegiert werden:

  • Versorgungsassistenz der Hausarztpraxis (VeraH)®
  • Nicht-ärztliche Praxisassistenz (NäPa)
  • Entlastende Versorgungsassistenz (EVA)
  • Arztentlastende, gemeindenahe, e-health-gestützte, systemische Intervention (AGnES)

Die Teilnahme der telemedizinischen Zusatzschulung zur TelA ist verpflichtend.

Welche Voraussetzungen sind für den Einsatz des TELEARZT-Systems nötig?

Für den Einsatz des TELEARZT-Systems sind erforderlich:

  1. Teilnahme an der telemedizinischen Zusatzschulung zur TelA
  2. Teilnahme an der Online-Schulung zum TELEARZT-System
  3. Ersteinrichtung durch unsere geschulten Techniker/innen per Fernwartung
Wie funktioniert die Anschaffung des TELEARZT-Systems?

Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und starten Sie Ihre Anfrage. Wir lassen Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie von uns das TELEARZT-Tablet zur Erfassung der Vitaldaten und den TELEARZT-Rucksack mit den gewünschten Vitaldaten-Messgeräten. Parallel steht die Online-Schulung auf schulung.vitaphone.com zum Abschluss bereit.

Nach der erfolgreichen Einrichtung Ihres TELEARZT-Systems per Fernwartung können Sie mit dem Einsatz starten.

Ist eine Installation von Software o.ä. notwendig?

Die Einrichtung wird für Sie problemlos durch einen unserer Techniker in einem 1:1 Termin übernommen. Bis auf ein Hilfsprogramm zur Betrachtung und Auswertung von EKGs wird dabei keine zusätzliche Software installiert.

Ist eine zusätzliche technische Ausstattung in der Praxis notwendig?

Damit die Videosprechstunde TELEKONSIL verwendet werden kann, ist die Ausstattung des PCs mit Kamera, Lautsprecher/ Mikrofon und/oder Headset erforderlich. Gerne stellen wir Ihnen diese Ausstattung bei Bedarf kostenpflichtig zur Verfügung.

Welche technologischen Voraussetzungen müssen für die Videotechnologie TELEKONSIL freigeschaltet werden?

Telemedizinische Vitaldatenübertragung bedeutet, dass Daten in die Arztpraxis übertragen werden. Damit dies funktioniert, müssen sogenannte Ports zum Internet freigegeben werden.

Es ist nicht auszuschließen, dass Portfreigaben die Sicherheit eines Systems beeinträchtigen können. Daher sollte auf jedem mit dem Internet verbundenen System eine Firewall mit aktueller Konfiguration, ein aktueller Virenscanner und das aktuellste Betriebssystemupdate bereitgestellt sein. Das TELEARZT-System benutzt folgende Ports:

An welche Praxissoftware-Systeme kann das TELEARZT-System angebunden werden?

Das TELEARZT-System kann schon heute an CGM Connect (Turbomed, Medistar, Albis, DataVital, M1 Pro) und an DURIA angebunden werden. Ebenso können alle anderen Arztinformationssysteme mit Hilfe des eArztfaches bedient werden.

Welche Daten können erfasst werden?

Das TELEARZT-System erfasst diese Daten:

  • Barthel-Index (ATL-Fragebogen)
  • Fabry (Wunddokumentation)
  • Notizen
  • PHQ-9 (Depressionsfragebogen)
  • Sturzrisikodokumentation
Welche Vitaldaten können mit dem TELEARZT-System erfasst werden?
  • Blutdruck
  • Blutzucker
  • Gewicht
  • Atemvolumen
  • INR (manuell für Blutgerinnung)
  • Körpertemperatur
  • Atemfrequenz
Welche Geräte sind im TELEARZT -System inkludiert?
  • Tablet für die Erfassung und Übertragung der Vitaldaten
  • Kontaktloses Fieberthermometer
  • Blutdruckmessgerät
  • EKG-Gerät
  • Pulsoximeter
  • Spirometer
  • Blutzuckermessgerät
  • Personenwaage
Haben die Vitaldaten zuverlässige, medizinische Qualität?

Alle verwendeten Messgeräte zur Erfassung der Vitaldaten sind zugelassene Medizinprodukte.

Wie wird die Nutzung des TELEARZT -Systems vergütet bzw. abgerechnet?

Das TELEARZT-System unterliegt den Honorarvereinbarungen der Bundesländer. Eine ausführliche Aufstellung finden Sie hier.

Was kostet das TELEARZT-System

Das TELEARZT-System ist ab 420,17 € netto pro Quartal anmietbar.

Kann die Videosprechstunde TELEKONSIL auch separat genutzt werden?

Natürlich kann die Online-Videosprechstunde TELEKONSIL auch separat genutzt werden. Finden Sie hier Informationen: https://www.tele-konsil.com/

Förderungen

Die telemedizinische Versorgung mit dem TeleArzt wird durch eine Förderung in mehreren Bundesländern finanziell unterstützt. Dies erleichtert Ihnen den Einstieg in eine moderne, qualitätsorientierte Versorgung. Details zu den verschiedenen Förderprogrammen finden Sie auf dieser Seite.

Hessen

Das hessische Ministerium für Soziales und Integration erteilte dem Projekt „TeleArzt in Hessen“ einen positiven Förder- und entsprechenden Zuwendungsbescheid. Die Anschaffung des TELEARZT wird in Hessen ab sofort mit 50% der Kosten1 erstattet.

Unterlagen beantragen

Haben Sie Interesse an einer HZV-Teilnahme oder wünschen Sie weiterführende Informationen zum neuen Telemedizinischen Versorgungsmodul und den Abrechnungsmöglichkeiten telemedizinischer Leistungen im Rahmen der hessischen HZV-Verträge? Das HZV-Team des Hessischen Hausärzteverbandes unterstützt Sie gerne!

Tel.: 06190 808976-3 (Mo-Do 08:00-17:00 Uhr, Fr 08:00-15:00 Uhr)

E-Mail: info@hzvteam-hessen.de

1 Die prozentuale Förderung von 50% bezieht sich auf die entstehenden Netto-Kosten.

Nordrhein-Westfalen

Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Hausärzteverbänden sowie unter Einbindung der Krankenkassen fördert das Land Telemedizin im ambulanten Bereich.

Die Anschaffungskosten werden mit insgesamt bis zu 90% für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Praxisnetze bzw. bis zu 60 % für Pflegeheime, Hospize und ambulante Pflegedienste übernommen.

Die Förderanträge konnten bis zum 31. Oktober 2020 gestellt werden. Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Zur Presseinformation

Aufgrund der hohen Nachfrage hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung aufgestockt. Ab sofort können die Antragsberechtigten Förderanträge bei der KV Westfalen-Lippe und KV Nordrhein einreichen.

Abgabefrist ist der 10. Januar.

Zur Pressemitteilung KVWL
Zur Pressemitteilung KVNO

Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein stellt Fördermittel aus dem Versorgungssicherungsfonds bereit und unterstützt so das Projekt „Telemedizin im ländlichen Raum“. Mit dem TELEARZT wird die medizinische Versorgung im Flächenland Schleswig-Holstein verbessert.

Unterlagen beantragen

Thüringen

Gemeinsam betreiben Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) und AOK PLUS den TELEARZT als flächendeckendes digitales Versorgungsprojekt. Teilnehmende Praxen können die TELEARZT-Ausstattung mieten und die Hausbesuche bei der AOK PLUS abrechnen. Einen zusätzlichen Anreiz setzt der Freistaat Thüringen, der 50% der Mietsumme fördert.

Unterlagen beantragen

Übersicht über Honorarvereinbarungen in den KV-Bezirken

Um die Versorgung ihrer Patienten mit dem TeleArzt zu honorieren, erhalten Sie von teilnehmenden Kassen ein Honorar pro Patient, der die Einschreibebedingungen erfüllt. Einzelheiten zur telemedizinischen Vergütung haben wir in folgender Tabelle für Sie zusammen gestellt.

Bayern

GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage

Berlin-Brandenburg

GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage

Hamburg

GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage

Nordrhein

GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage

Rheinland-Pfalz

GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage

Saarland

GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage

Schleswig-Holstein

GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage

Thüringen

AOK PLUS: Information KV Thüringen

Techniker Krankenkasse: Information KV Thüringen

IKK: Vertragsunterlagen

Westfalen-Lippe

GWQ Service Plus AG und BKK VAG: Information / Honoraranlage

Wir beantworten gerne Ihre Fragen und erstellen ein unverbindliches Angebot

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